Corona und keine Ende…. Versuch eines Überblicks zu altuellen Regelungen (Stand 28.1.22)

Omikron hat uns alle fest im Griff. Wiesbaden ist zur Zeit der Kreis mit der höchsten 7-Tage-Inzidenz in Hessen (ca. 1.500), siehe:  https://soziales.hessen.de/Corona/Bulletin/Tagesaktuelle-Zahlen).
Das Gesundheitsamt ist an seiner Belastungsgrenze und kann die Kontaktnachverfolgung nicht mehr leisten.

Die Anzahl der positiven Corona-Fälle an den Schulen bei SchülerInnen und LehrerInnen nimmt rapide zu. Einen guten Überblick geben die Zahlen nach Altersgruppen für Hessen und Wiesbaden unter https://corona-nach-alter.de/hessen-6/wiesbaden-(stadt)-6414.html

Dennoch wird am für alle wichtigen Präsenzunterricht und an den bekannten Hygieneregeln für die Schulen festgehalten (3x wöchentliches Testen für ungeimpfte SchülerInnen, mindestens 1x die Woche für geimpft/genesene SchülerInnen bei Bedarf;  AHA-Regeln, Masken, Lüften).
Weiterhin haben Eltern die Möglichkeit, ihr Kind vom Präsenzunterricht abzumelden.
Weiterhin gibt es kaum seitens des Schulträgers angeschaffte (mobile) Luftfiltergeräte.

Die aktuellen Corona Regelungen werden laufend angepasst. Innerhalb  weniger Tage wurden die Auslegungshinweise der Coronaschutzverordnung mehrmals geändert.

Die aktuellen Verordnungen und Erlasse finden Sie zeitnah auf unserer Homepage unter https://www.steb-wiesbaden.de/welche-erlaesseverordnungenkonzepte-gelten-in-der-schulen-aktueller-stand/    oder direkt  auf https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen.

Dass PCR-Tests knapp werden, könnte sich in Kürze auch auf den Schulbetrieb auswirken.
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Wir wagen erneut der Versuch, Ihnen die wichtigsten Informationen die Schule betreffend zusammenzufassen:
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1. Positive Corona-Fälle in Schulen:

Was muss ich tun, wenn mein Kind in der Schule positiv mit einem Schnelltest getestet wurde?

Ist ein Schnelltest in der Schule positiv, die Corona-Warn App zeigt schon zu Hause rot an oder ein Haushaltsmitglied wurde positiv getestet, so müssen Sie die Infektion über einen PCR-Test bestätigen lassen  und sich sofort selbständig in Quarantäne begeben.

Rufen Sie Ihre HausärztIn oder die 116117 an. Dort bekommen Sie einen Termin in einem Testzentrum, das diese Art von Tests durchführt. Der PCR-Test ist für Sie kostenlos. Die Vorgehensweise können Sie hier nachlesen:

https://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/gesundheit/gesundheitsfoerderung/corona-reise-und-quarantaene.php

Wichtig:
Nach einem positiven Schnelltest in der Schule besteht bereits eine Quarantäneverpflichtung auch ohne Durchführung eines PCR-Tests. Der Schüler oder die Schülerin sucht kurzfristig eine PCR-Teststelle auf. Die Schulen wurden vom staatlichen Schulamt aufgefordert, jedem positiv getesteten Kind eine Bescheinigung auszuhändigen. Die Durchführung eines weiteren Schnelltestes kurz nach einem positiven Test in der Schule ist NICHT ausreichend.

Wichtig:
Ein*e postiv getestete Schüler*in kann sich nach 7 Tagen aus der Quarantäne ‘freitesten’. Gemäß der Vorgaben für Wiesbaden (FAQ, Punkt 2.8) muss der Bescheid über einen negativen Schnell- oder PCR-Test zu diesem Zweck NICHT an das städtische Gesundheitsamt übersendet werden:
FAQ_Tests-Quarantaene-und-Bescheinigungen-2022-01-20
https://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/gesundheit/gesundheitsfoerderung/corona-reise-und-quarantaene.php

 
2. Quarantäneregelungen für SchülerInnen

Wichtig: Da die SARS-CoV-2 Variante Omikron mittlerweile weit verbreitet ist, gibt es keine Unterscheidung mehr hinsichtlich der Virusvarianten. Aus diesem Grund greifen bei Vorliegen einer Infektion mit Omikron die regulären Quarantänemaßnahmen der aktuell gültigen Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen.
Eine positiv getestete Person  hat sich in Quarantäne zu begeben, dies gilt auch für Haushaltsangehörige oder enge Kontaktpersonen in Anhängigkeit von bestimmten Bedingungen.

Die normalerweise 10- tägige Quarantäne kann sofern keine Symptome vorliegen durch das sog. ‘Freitesten’ verkürzt werden.

Weil SchülerInnen sich regelmäßig testen gilt:

  • Ist eine Schülerin oder ein Schüler selber infiziert, so dürfen sie sich, sofern keine Symptome bestehen, nach 7 Tagen mit einem PCR- Test ODER mit einem professionellen Schnelltest (= Test in Testzentrum) ‘freitesten’ (= negativer Test => befreit aus der Quarantäne). Das Freitesten ist kostenlos.

  • Lebt eine Schülerin oder ein Schüler im Haushalt einer infizierten Person, darf er/sie sich  sofern keine Symptome bestehen, bereits nach 5 Tagen mit einem PCR- Test ODER mit einem professionellen Schnelltest  (= Test in Testzentrum) ‘freitesten’. Das Freitesten ist kostenlos.

Die aktuellen Regelungen finden Sie hier:
b-quarantaneregeln_2101_v5
https://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/gesundheit/gesundheitsfoerderung/corona-reise-und-quarantaene.php


3. Zutrittsberechtigungen /  Gültigkeit des schulisches Testhefts:

Wiesbaden ist Hotspot. Fast überall gilt 2G plus als Zugangsvoraussetzung. Die 2G plus Regeln im Überblick finden Sie hier :

2g-plusregeln_2101_v5

Wann erfüllen Kinder und SchülerInnen 2G plus?

  • Kinder VOR der Einschulung

  • Eingeschulte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen einen Schnelltest, einen PCR-Test oder das regelmäßig geführte schulische Testheft  (unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus). Bei Geimpften oder Genesenen reicht ein Test pro Woche aus.

  • Personen, die sich nicht impfen lassen können, müssen  einen Schnelltest  oder einen PCR-Test und die ärztliche Bestätigung vorlegen

  • Bei geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern über 18 Jahren gilt das regelmäßig geführte Testheft als aktueller Test als „plus“

  • Bis 3 Monate nach der 2. Impfung wird kein Testheft für 2G-plus benötigt, d.h. die Regelung entspricht der bei den Erwachsenen.

Wo gilt das schulische Testheft?

In Hessen werden ungeimpfte SchülerInnen derzeit dreimal pro Woche getestet, geimpfte/genesene SchülerInnen mindestens einmal pro Woche auf Wunsch, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen. Alle in der Schule durchgeführten Tests werden im Testheft eingetragen. Aber auch (Bürger-)Teststellen können Eintragungen im Testheft vornehmen.(Achtung: Nicht alle Teststellen machen dies auch)

Der Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen des verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes (in Form eines Testheftes), ist ein Negativnachweis. Das Testheft gilt auch an Wochenenden und in den Schulferien als aktueller Negativnachweis (Ausnahme: ÖPNV während der Schulferien).