Elternsprechtage

Regelungen sind hier zu finden : Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Vom 4. November 2011

Auszug aus §9:

(5) Lehrkräfte sind verpflichtet, an dem von der Schulleiterin oder dem Schulleiter einberufenen Elternsprechtag teilzunehmen. Der Elternsprechtag ist mindestens einmal im Schuljahr an einem unterrichtsfreien Samstag durchzuführen.

Mit Zustimmung des Schulelternbeirats kann der Elternsprechtag auch an einem anderen Werktag nachmittags oder abends durchgeführt werden.

An selbstständigen gymnasialen Oberstufen und beruflichen Schulen kann mit Zustimmung des Schulelternbeirats der Elternsprechtag entfallen.