Klassenfahrten / Erhöhung der Kostenobergrenzen

Die Erhöhung der Kostenobergrenzen für Klassenfahrten um 100 % , auf 600 € bei Inlandsfahrten und 900 € bei Auslandsfahrten, stellt Familien vor finanzielle Probleme.

Die SPD hat dazu eine kleine Anfrage an den Kultusminister gestellt.

Hier seine Antwort in Auszügen. Dabei vergisst der Minister, dass es sehr Familien gibt, die keinen Anspruch auf BUT haben und für die 600 bzw. 900€ für eine Klassenfahrt sehr viel Geld bedeuten, sie es aber nicht geltend machen können :

“Die Hessische Landesregierung sieht keine Gefahr des Ausschlusses von Kindern und Jugendlichen von Klassenfahrten, da eine Kostenübernahme im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales grundsätzlich möglich ist.

Das Bildungs- und Teilhabepaket sieht eine vollständige Übernahme von Kosten für Schulwanderungen und Schulfahrten für die in der Fragestellung beschriebenen Personengruppen vor. Entsprechende Leistungen für Bildung und Teilhabe, worunter auch Schulwanderungen und Schulfahrten fallen, werden von den kreisfreien Städten beziehungsweise Landkreisen erbracht und vom Bund finanziert.
Antragsberechtigt sind nicht nur Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Asylbewerberleistungen (AsylbLG), Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, sondern auch Kinder und Jugendliche, die beziehungsweise deren Eltern ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch mit ihrem Einkommen bestehende Bedarfe für Bildung und Teilhabe nicht decken können. Dazu gehören auch Schulwanderungen und Klassenfahrten. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden im Kontext von Klassenfahrten unabhängig davon gewährt, ob alternativ eine Übernahme der Kosten durch Dritte – zum Beispiel einen Förderverein – stattfinden würde.”