Umgang mit positiven Tests in Schule und negativem Bürgertest – Rückmeldung aus dem HMSI

Aus aktuellem Anlass und weil die Frage vermehrt auftauchte, hat das Schulamt dankeswerter Wiese beim Hess. Ministerium für Soziales und Integration nachgefragt:

 Folgende Fallkonstellation:

der Schnelltest in der Schule ist positiv

– die Eltern gehen zur Teststelle; dort wird aber kein PCR-Test vorgenommen, sondern „nur“ ein Bürgertest und dieser ist nun aber negativ.

– Dementsprechend wird auch kein PCR Test vorgenommen und nun wollen die Eltern ihr Kind wieder zurück in die Schule schicken.

 Frage: Darf das Kind zurück in den Unterricht kommen?

Rückmeldung des HMSI

Nach einem positiven Schnelltest besteht bereits eine Quarantäneverpflichtung, die auch durch einen nachfolgenden negativen Test nicht aufgehoben wird. Die Quarantäneverpflichtung besteht für die getestete Person auch ohne Durchführung eines PCR-Tests.

Das positive Testergebnis kann auch durch eine schriftliche Bestätigung der Schule erfolgen. Bitte lassen Sie sich als Eltern /Kinder in Ihrer Schule bei positiver Testung eine schriftliche Bestätigung über das positive Testergebnis ausstellen.