ÖPNV in den Weihnachtsferien- bitte folgendes beachten:

…Auszug aus den Auslegungshinweisen der Corona-Schutzverordnung ab 16.12.2021

(…) ” Da in den Schulferien keine regelmäßigen Testungen stattfinden, ist für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für Kinder über 6 Jahren ausnahmsweise aufgrund der bundesgesetzlichen Regelung (s.u.) ein aktueller Test notwendig.”

(§3, Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Testheft für Schülerinnen und Schüler)

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